Mietrichtlinien und Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Auftragsbestätigung gilt als Mietvertrag, in welcher Rechnungs- und Einsatzadresse, die Bestellung, die Abholungs- und Liefermodalitäten, die Einsatztage und die Kosten festgehalten sind. 
  1. Die Miete sowie gebuchte Dienstleistungen (gemäss Auftragsbestätigung) wird, gemeinsam mit allfälligen Reparatur- oder Zusatzkosten, nach Rückgabe der Ware vom Vermieter in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 10 Tage ab Rechnungsdatum. Ein Recht auf Mahn- und Verzugszinsen wird vorbehalten. 
  1. Das Festmobiliar muss korrekt palettiert sowie in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand retourniert werden. Allfällig verwendete Bostichklammern und Klebstreifen müssen entfernt werden.Das Festmobiliar wird bei Einlagerung entsprechend geprüft. Entstehender Aufwand kann gemäss effektivem Personalaufwand (CHF 53.00/Std.) verrechnet werden.
    a: Allfällig notwendige Reparaturen werden nach effektivem Aufwand für Material sowie Personal (CHF 53.00/Std.) verrechnet.
    b: Bei Totalschaden oder Verlust wird der Neuwert verrechnet.
  1. Der Mieter ist vollumfänglich verantwortlich für die Mietgegenstände, insbesondere für Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl und Schäden, die durch nicht sachgemässen Einsatz entstehen. Es empfiehlt sich hierfür eine Versicherung abzuschliessen. 
  1. Das Miet-Festmobiliar bleibt im Eigentum der KontaktKomponisten GmbH. Es kann vom Mieter weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden. Es ist untersagt, an den Mietobjekten irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder die Firmenbezeichnung zu entfernen. 
  1. Sollten nach Auftragsbestellung oder bei Anlieferung schwerwiegende Gründe gegen die Überlassung des Festmobiliars sprechen, behält sich der Vermieter vor, kurzfristig und begründet von der Vermietung abzusehen. 
  1. Bei einer ganzen oder teilweisen Stornierung einer Miete resp. gebuchten Dienstleistung gelten folgende Sätze:
    a. Absage bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung
    b. Absage bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50% der bestätigten Mietpreise
    c. Kurzfristige Absage: 75% der bestätigten Mietpreise sowie die bereits entstandenen Aufwendungen der gebuchten Dienstleistungen.